Verkaufsbedingungen für Gebrauchtware

die nachfolgend ausschließlich männliche Textform erfolgt geschlechtsneutral aus Platzspargründen

 
1.    Allgemeines
1.1    Verkauf und Lieferung sowie etwaige sonstige Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer (Verwender dieser Verkaufsbedingungen) und Käufer erfolgen lediglich zu den nach- stehenden Bedingungen. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit wider- sprochen. Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Abnahme der Waren des Verkäufers gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt.
1.2    Bei Online-Verkaufsgeschäften und Korrespondenz über die Webseiten des Ver- käufers gelten ergänzend die Inhalte zum Haftungsausschluss im Impressum sowie die Datenschutzerklärung zu www.sonovts.com.
1.3    Die Regelungswerke gemäß Ziffern 1.1 und 1.2 sind jederzeit über die Homepage des Verkäufers www.sonovts.com und zusätzlich über einen bei jedem Online- Verkaufsartikel eingestellten Link aufrufbar; auch zum Download.
1.4    Vorausgegangene Lieferungsangebote sind während der Dauer von sechs Kalender- wochen verbindlich, anschließend freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschriften- ziffer gelten nicht bei Online-Verkaufsgeschäften.
2.    Handling bei Online-Verkaufsgeschäften
2.1    Auf eine Online-Bestellung des Käufers reagiert der Verkäufer auf elektronischem Weg per individualisierter E-Mail unmittelbar an den Käufer. Im weiteren Verlauf des derart zwischen Käufer und Verkäufer zustande gekommenen Kontakts kann die Korrespondenzart wechseln in jegliche Form. Der Vertragsschluss geschieht durch individualisiertes, abschließendes Auftragsbestätigungsschreiben des Verkäufers als pdf per E-Mail an den Käufer.
2.2    Das Auftragsbestätigungsschreiben wird in seiner pdf-Form im Warenwirtschafts- programm des Verkäufers gespeichert und kann dort auf Nachfrage und Bitte des Käufers jederzeit aufgerufen und erneut versandt werden.
2.3    Zum Kaufvertragsschluss kann in deutscher und in englischer Sprache korrespondiert werden.
3.    Preise
Wenn schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise des Verkäu- fers ab Standort rein netto. Verpackungs- und Transportkosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen, auch etwaige Zollkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.    Zahlung
4.1    Die Zahlung der Ware wird ausschließlich per Vorkasse bzw. bei einer Rechnungs- summe bis 1.000 EUR alternativ per Barzahlung bei Abholung abgewickelt.
4.2    Der Käufer kann gegen die Forderung des Verkäufers nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.    Eigentumsvorbehalt
5.1    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
5.2    Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer dem Verkäufer für den diesem entstandenen Ausfall.
5.3    Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets Namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwart- schaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbei- tung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstande- ne Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt.
5.4    Der Verkäufer verpflichtete sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6.    Lieferung (Abholung)
Lieferung bedeutet nach spezieller Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auch das Bereitstellen des verkauften Gegenstandes in einer vom Verkäufer in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Niederlassung zur Abholung durch den Käufer. Teillieferungen sind möglich.

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