General Terms and Conditions for Distribution and Sales
Verkaufsbedingungen
die nachfolgend ausschließlich männliche Textform erfolgt geschlechtsneutral aus Platzspargründen
1. Allgemeines
1.1 Verkauf und Lieferung sowie etwaige sonstige Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer (Verwender dieser Verkaufsbedingungen) und Käufer erfolgen lediglich zu den nach- stehenden Bedingungen. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit wider- sprochen. Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Abnahme der Waren des Verkäufers gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt.
1.2 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. Unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
1.3 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder minderung), bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen warden.
1.5 Online-Verkaufsgeschäfte erfolgen ausschließlich mit gewerblichen Kunden, nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, also nicht mit Privatkunden.
1.6 Bei Online-Verkaufsgeschäften und Korrespondenz über die Webseiten des Ver- käufers gelten ergänzend die Inhalte zum Haftungsausschluss und Datenschutzhinweis im Impressum zu www.gb-mediensysteme.de.
1.7 Vorausgegangene Lieferungsangebote sind während der Dauer von sechs Kalender- wochen verbindlich, anschließend freibleibend. Offenbare Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschriften- ziffer gelten nicht bei Online-Verkaufsgeschäften.
1.8 Bei Verbesserungen und Modelländerungen von Vorlieferanten behält sich der Ver- käufer Abweichungen von seinen Verkaufsunterlagen, Angeboten und Auftragsbestä- tigungen vor.
2. Handling bei Online-Verkaufsgeschäften
2.1 Auf eine Online-Bestellung des gewerblichen Kunden reagiert der Verkäufer auf elek- tronischem Weg per individualisierter E-Mail unmittelbar an den gewerblichen Kunden. Im weiteren Verlauf des derart zwischen gewerblichem Kunden und Verkäufer zustande gekommenen Kontakts kann die Korrespondenzart wechseln in jegliche Form. Der Ver- tragsschluss geschieht durch individualisiertes, abschließendes Auftragsbestätigungs- schreiben des Verkäufers als pdf per E-Mail an den Käufer.
2.2 Das Auftragsbestätigungsschreiben wird in seiner pdf-Form im Warenwirtschafts- programm des Verkäufers gespeichert und kann dort auf Nachfrage und Bitte des Käufers jederzeit aufgerufen und erneut versandt werden. Der Käufer hat ein jederzeitiges, unbeschränktes Informationsrecht.
2.3 Mögliche Fehler bei Abgabe seiner Bestellung oder Änderungswünsche kann der gewerbliche Kunde jederzeit durch persönliche Kontaktaufnahme (per E-Mail) beim Verkäufer richtig stellen. Das gilt auch für eine in diesem Sinne möglicherweise not- wendige Reaktion des Käufers auf den Inhalt des Auftragsbestätigungsschreibens (Ziffer
2.1 Satz 3) des Verkäufers.
2.4 Zum Kaufvertragsschluss kann in deutscher und in englischer Sprache korrespondiert werden.
2.5 Der Verkäufer unterwirft sich diesen Verkaufsbedingungen (Ziffern 1.1 und 1.3). Die Regelungswerke sind jederzeit über die Homepage des Verkäufers
www.sonovts.com und zusätzlich über einen bei jedem Verkaufsartikel eingestellten Link aufrufbar; auch zum Download.
3. Preise
Wenn schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise des Ver- käufers ab Standort rein netto. Verpackungs- und Transportkosten sowie alle sonstigen Auslagen und Spesen, auch etwaige Zollkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Falls nichts Anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
4.1 Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Werktagen nach Zusendung der Ware und Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verkäufer behält sich vor, bestimmte Lieferungen und Leistungen, wie z.B. bei Kleinmengen und Reparaturen, nur gegen sofortige Barzahlung oder Nachnahme durchzuführen.
4.2 Der Käufer kann gegen die Forderung des Verkäufers nur aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.3 Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen des Verkäufers berechnet dieser Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Unternehmen bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§353 BGB) unberührt.
4.4 Vorstehende Regelungen gelten nicht bei Online-Verkaufsgeschäften. Bei Online- Verkaufsgeschäften sind die Rechnungen des Verkäufers sofort und ohne Abzug zahlbar. Zahlungen per Scheck und/oder Wechsel werden bei Online-Verkaufsgeschäften nicht akzeptiert.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
5.2 Durch Verarbeitung gelieferter Ware erwirbt der Käufer kein Alleineigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen. Die Verarbeitung erfolgt unentgeltlich aus- schließlich für den Verkäufer, wobei sich dieser und der Käufer für den Fall des Verlustes des Eigentumsvorbehaltes einig sind, dass das Volleigentum an den mit den gelieferten Waren hergestellten Sachen mit der Verarbeitung allein auf den Verkäufer übergeht, der die Übereignung annimmt, und der Käufer unentgeltlicher Verwahrer bleibt. Bei der Ver- arbeitung mit noch im Eigentum Dritter stehender Waren erwirbt der Verkäufer Miteigen- tum an den neuen Sachen.
5.3 Die Weiterveräußerung der Ware im ordentlichen Geschäftsbetrieb ist bis auf Widerruf des Verkäufers und solange sich der Käufer nicht in Verzug mit seiner Leistungsver- pflichtung gegenüber dem Verkäufer befindet, zulässig. Erlischt jedoch das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Veräußerung, so tritt an die Stelle des Gutes die entstehende Forderung gegenüber dem Abnehmer des Käufers, die bereits jetzt vom Käufer an den Verkäufer abgetreten wird.
Bis auf Widerruf des Verkäufers ist der Käufer, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen.
Mit der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung der Insolvenz, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach eingehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich darüber zu informieren. Sofern in diesen Fällen der Käufer nicht ausreichend anderweitige Sicherheiten für die Forderungen des Verkäufers geben kann, ist der Verkäufer berechtigt, die Weiterveräußerung der von ihm bezogenen Waren an Abnehmer mit Abtretungsverboten zu untersagen.
5.4 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu geben. Bei Zugriff Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen wird der Käufer auf das Eigentum oder die anderen Rechte des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten, insbesondere auch zur Wahrung der Rechte des Verkäufers, und Schäden trägt der Käufer.
5.5 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig und lösen Schadenersatzansprüche des Verkäufers aus.
5.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Endabnehmer offen zu legen und die Forderungen selbst einzuziehen sowie die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und anderweitig zu veräußern.
Der Käufer ermächtigt bereits jetzt den Verkäufer, seine Geschäftsräume und Privaträume zum Zwecke der Rücknahme zu betreten. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware oder Ein- ziehung der abgetretenen Forderungen durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
5.7 Übersteigt der Wert der für den Verkäufer insgesamt bestehenden Sicherheiten dessen Forderungen um mehr als 20%, so ist er auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
6. Lieferung
6.1 Lieferung bedeutet nach spezieller Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auch das Bereitstellen des verkauften Gegenstandes in einer vom Verkäufer in der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Niederlassung zur Abholung durch den Käufer.
6.2 Die Lieferung erfolgt mit größter Beschleunigung nach Maßgabe der Produktions- möglichkeiten der Lieferwerke und der Bestände des Verkäufers unter Berücksichtigung der aktuellen Bestände vor Ort in den einzelnen Niederlassungen des Verkäufers. Teillieferungen sind möglich.
6.3 In dem Fall, dass unser Lieferant Ware, die durch uns in Rechnungen der Bestellung als “nicht vorrätig” angegeben wurde, nicht rechtzeitig an uns liefert, verlängert sich die jeweils maßgebliche Lieferfristbis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, wir haben die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten nicht zu vertreten und haben die Ware unverzüglich nachbestellt.
6.4 Falls die Ware aus einem der in Absatz 3 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, warden wir dies dem Kunden anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts warden wir dem Kunden seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges warden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadenersatz nur nach besonderer Maßgabe des §11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.
6.5 Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, warden wir den käufer darüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbsbelieferung durch unsere Zulieferer,wenn wire in kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
6.6 Bei Online-Verkaufsgeschäften erfolgt die Lieferung erst nach vollständigem Erhalt des Kaufpreises.
6.7 Schadenersatzansprüche, Rücktritts- oder Minderungsrechte wegen verzögerter Lieferungen werden ausgeschlossen für den Fall nur fahrlässigen Handelns des Verkäufers.
6.8 Geringfügige, insbesondere handelsübliche Abweichungen der vertraglich geschuldeten Leistung in Qualität, Form, Farbe Design, Gewicht, Ausrüstung oder verarbeitung bleiben im Rahmen des Zumutbarenvorbehalten; derartige Abweichungen sind Teil der vereinbarten Beschaffenheit der Ware. Garantien im Rechtssinne werden durch uns nicht abgegeben.
7. Versand
7.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.
7.2 Beim Versendungskauf schulden wir nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmenverursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von und genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.
7.3 Nimmt der Käufer zum vom Verkäufer bestätigten Liefertermin die bestellte Ware nicht ab, ist der Verkäufer ohne weitere Ankündigung und ohne In-Verzug-Setzung berechtigt, die Ware auf Kosten und für Rechnung des Käufers einschließlich aller Nebenkosten einzulagern.
8. Annahmeverzug
8.1 Nimmt der Käufer zum vom Verkäufer bestätigten Liefertermin die bestellte Ware nicht ab, ist der Verkäufer ohne weitere Ankündigung und ohne In-Verzug-Setzung berechtigt, die Ware auf Kosten und für Rechnung des Käufers einschließlich aller Nebenkosten einzulagern.
8.2 Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug, und ist die bestellte Ware komplett eingelagert, wird dem Käufer die bestellte Ware berechnet; 90 % der Rechnungssumme sind sofort zur Zahlung fällig.
8.3 Nimmt der Käufer die bestellte Ware im Einverständnis mit dem Verkäufer endgültig nicht ab, werden dem Käufer über die Kosten aus der Ziffer 7.3 hinaus 20 % der Bruttorechnungs-summe als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen.
9. Höhere Gewalt
9.1 Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen,Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem verkäufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehnder Dauer ist, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten.
10. Gewährleistung und Haftung
10.1 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schad- haft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbes- serungen sind zulässig. Darüber hinaus haftet der Verkäufer nicht bei nur fahrlässigem Verhalten.
10.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkaufsgeschäften mit gewerblichen Kunden 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt üblicherweise am Ort des Verkäufers. Auf Verlangen des verkäufers ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges: dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Bei Nachbesserung am Ort des Käufers berechnet der Verkäufer die erforderliche Fahrt. Die vorstehenden Regelungen dieser Vorschriftenziffer gelten nicht bei Verkäufen an Privatkunden. Mit diesen werden im jeweiligen Einzelfall besondere Vereinbarungen getroffen.
10.3 Der Käufer muss die Sendung/Ware bei Ankunft/ Abholung unverzüglich auf Transport- schäden und anderweitige Beschädigung untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Spediteurs oder eine eidesstattliche Versicherung, die von zwei Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unver- züglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Lieferungsgegenstände sind in dem Zustand, in welchem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.
10.4 Andere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit .
10.5 Bei Mängeln von Bauteilen anderer hersteller, die der verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Käufers geltend machen oder an den Käufer abgtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Währen der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den verkäufer gehemmt.
10.6 Die Gwährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des verkäufers den Liefergegegnstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftragggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
10.7 Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.
10.8 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktionsbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen dabei keine vertragsgemäße Beschaffenheit der Ware dar.
10.9 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
10.10 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz. Gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §11 eingeschränkt.
11.2 Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzungvon vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstandes, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
11.3 Soweit der Verkäufer gemäße §11.2 dem Grunde nach auf Schadenerstatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
11.4 Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 7.500.000,00 je Schadensfall (entsprechend der derzeitige Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
11.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
11.6 Soweit der Verkäufer technsiche Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder berating nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
11.7 Die Einschränkungen dieses §11 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
12.1 Erfüllungsort für die Lieferungen des Verkäufers ist der jeweilige Versandort.
12.2 Erfüllungsort für Zahlungen ist der jeweilige Hauptsitz des Verkäufers, zur Zeit Hohenkammer.
12.3 Als Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das nächstliegende Amts - bzw. Landgericht am Versandort des Verkäufers vereinbart.
12.4 Bei Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt ebenfalls deutsches Recht als vereinbart, zusätzlich zu den hier vereinbarten Bedingungen, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13. Schriftform und salvatorische Klausel
Alle Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer außerhalb von Online-Verkaufs- geschäften bedürfen der Schriftform. Handelsvertreter oder Reisende sind nicht berechtigt, ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers Vereinbarungen zu treffen oder Zahlungen entgegenzunehmen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt .
Hohenkammer, Januar 2020
Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten